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Zuständigkeiten

Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht Nienburg ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen, aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen sowie über Arbeitspapiere.

Weitere Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportals.

Das Arbeitsgericht Nienburg ist örtlich zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den Landkreisen Diepholz und Nienburg.


Rechtsantragstelle

Für Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund ist bei dem Arbeitsgericht Nienburg eine Rechtsantragstelle eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen, die dem Gericht gegenüber abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Dieser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Wo finde ich die Rechtsantragsstelle?

Unsere Rechtsantragstelle befindet sich in Raum 106 (1. Obergeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Eine Terminabsprache ist nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass auch eine Rechtsantragstelle eines unzuständigen Arbeitsgerichts ihre Klage aufnehmen kann. So kann beispielsweise das Arbeitsgericht in Nienburg eine Klage aufnehmen, die vor dem Arbeitsgericht in Bremen erhoben werden soll.

Was sollte ich mitbringen?

Wenn Sie sich an die Rechtsantragstelle wenden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, mit welchem Klageziel Sie den Rechtsweg beschreiten wollen.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen oder Kündigungsschreiben, etc. bei Ihrem Besuch der Rechtsantragstelle mit.

Wichtig: Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig. Das bedeutet, der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert und für das Gericht nachvollziehbar berechnet sein.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, wäre es hilfreich eine Person ihres Vertrauens zur Rechtsantragsstelle als Übersetzer mitzubringen.


Die Rechtsantragstelle leistet Ihnen lediglich Hilfe bei dem Formulieren des Klageschriftsatzes.

Bitte beachten Sie aber, dass die Rechtsantragsstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!

Rechtliche Beratung erhalten Sie unter anderem durch:

• einen Rechtsanwalt / eine Rechtanwältin (kostenpflichtig)

• die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (nur für deren Mitglieder)

• allgemeine Rechtsauskünfte können Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten.


Können Sie die Kosten für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können Sie außergerichtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
Weitere Hinweise zur Beratungshilfe erhalten Sie im Justizportal.


Kann ich meine Klage/ meinen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides selbst fertigen?

Um eine Klage selbst zu erstellen, stehen Ihnen Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kündigung, etc.) sind in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie hierzu auch die bereitgestellten Merkblätter.


Um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen, können Sie wie folgt vorgehen: 

• Sie erwerben ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren im Handel, 
• füllen es eigenständig aus, unterschreiben es und 
• reichen es beim Arbeitsgericht ein oder 
• Sie erklären einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.



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