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Kontakt


Anschrift:

Arbeitsgericht Nienburg (Weser)

Berliner Ring 98

31582 Nienburg (Weser)

Tel: 05021 6075 -400

Fax: 05141 5937-34500

arni-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis:

Der E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Anlagen dürfen nicht geöffnet werden. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Der elektronische Rechtsweg ist über diese E-Mail-Adresse rechtlich nicht möglich und Dokumente in Rechtssachen können so nicht wirksam übermittelt werden. Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente.

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts Nienburg ist zu erreichen
unter der Adresse:
govello-1272450347423-000215985

Das Arbeitsgericht Nienburg ist auch über DE-Mail erreichbar:
arbg-nienburg@egvp.de-mail.de

Bankverbindung:

Arbeitsgericht Nienburg

NORD/LB IBAN: DE64250500000106021397

SWIFT/BIC: NOLADE2HXXX

Arbeitsgericht Nienburg

Öffnungs-und Sprechzeiten

Von Montag bis Freitag stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts Nienburg während der allgemeinen Sprechzeiten von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Für einen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeit setzen Sie sich mit der jeweiligen Ansprechperson in Verbindung Tel: 05021 6075-400.

Die Rechtsantragstelle befindet sich im 1. Obergeschoss in Raum 106. Sie ist mit dem Rollstuhl nicht erreichbar, da der Fahrstuhl nicht für Rollstühle geeignet ist. Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister im Eingangsportal. Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Besuch der Rechtsantragstelle nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich.

Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Nienburg (6 und 7) sowie ein Warteraum befinden sich im Erdgeschoss rechts neben dem Eingangsportal; diese sind barrierefrei zu erreichen.


Wegbeschreibung:


Anreise mit dem PKW:

- aus Richtung Diepholz/ Bremen/ Sulingen:

Umgehungsstraße (B6) Abfahrt Nienburg Stadtmitte, auf dem Kreisel links raus, dann an der 2. Ampel links -Ausschilderung Gerichte- abbiegen, immer geradeaus und nach der großen Kreuzung Berliner Ring/ Ziegelkampstraße befindet sich das Gerichtszentrum auf der rechten Seite.


- aus Richtung Verden/ Celle:

Zunächst Richtung Bahnhof, am Bahnhof vorbei immer geradeaus weiter, nach der Kreuzung Berliner Ring/ Ziegelkampstraße befindet sich das Gerichtszentrum auf der rechten Seite.


- aus Richtung Hannover:

Umgehungsstraße (B6) Abfahrt Nienburg Stadtmitte, rechts abbiegen. Am Kreisel geradeaus, dann an der 2. Ampel links - Ausschilderung Gerichte- abbiegen, immer geradeaus und nach der großen Kreuzung Berliner Ring/Ziegelkampstraße befindet sich das Gerichtszentrum auf der rechten Seite.


- aus Richtung Minden:

Zunächst die B 215 Berliner Ring immer geradeaus. Nach der Kreuzung Berliner Ring/ Hannoversche Straße befindet sich das Gericht auf der linken Seite. Da das Linksabbiegen nicht möglich ist, müssen sie an der nächsten Kreuzung wenden.


Bitte beachten Sie, dass nur geringe Parkplätze vorhanden sind. Zwei Behindertenparkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäude.


Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Vom Bahnhofsausgang links, immer geradeaus. Vom Bahnhof Nienburg aus gelangen Sie nach ca. 1,5 km am Berliner Ring entlang zum Gerichtsgebäude. Direkt vor dem Gerichtseingang liegt die Bushaltestelle "Kasseler Straße" mit der Linie 60. Diese hält auch am Bahnhof, so dass Sie bei Anreise mit der Bahn vom Bahnhof bis zum Gericht fahren können. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Nahverkehrs und der Deutschen Bahn.


Nachtbriefkasten

Der Briefkasten des Arbeitsgerichts Nienburg ist außen an der linken Seite des Eingangsportals in das Mauerwerk eingelassen. Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen. Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Der Nachtbriefkasten ist mittels einer Rampe barrierefrei auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erreichbar.


 
 
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